Urteil: Streit um mobiles Arbeiten aus dem Ausland
Im Streit mit dem Arbeitgeber, der seinen Antrag auf Workation ablehnte, wandte sich ein Arbeitnehmer an den Betriebsrat. Dieser wiederum wollte die Einigungsstelle anrufen. Das LAG Köln hatte zu entscheiden, ob dies überhaupt zulässig ist.